Fischerprüfung

Um in Bayern als Fischer tätig zu werden, ist es erforderlich, die staatliche Fischerprüfung abzulegen. Dazu muss man an 30 Unterrichtsstunden teilnehmen und die vorgeschriebenen Pflichttermine zu praktischen Themen besuchen. Es ist notwendig, von jedem Thema eine Mindestanzahl an Stunden zu besuchen und diese im Ausbildungsschein zu dokumentieren.

Der Ausbildungsschein muss bei der Prüfung vorgelegt werden.

Theoretische Ausbildung

  1. Fischkunde (minimum 7 Std., empfohlen 9 Std.)
    • Allgmeine Fischkunde
    • Spezielle Fischkunde
  2. Gewässerkunde (minimum 5 Std., empfohlen 7 Std.)
    • Gewässerkunde, Gewässerökologie
    • Pflanzen am und im Gewässer
    • Tiere am und im Gewässer
  3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege (minimum 4 Std, empfohlen 6 Std.)
    • Grundlage der Fischhege und Fischbewirtschaftung
    • Spezielle Fischhege
    • Biotopschutz
    • Krankheiten bei Fischen und Krebsen
    • Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen und Fischsterben
  4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische (minimum 5 Std., empfohlen 7 Std.)
    • Angelruten
    • Angelrollen
    • Angelschmüre
    • Vorfächer
    • Knoten
    • Posen (Schwimmer)
    • Wirbel und Einhänger
    • Beschwerung
    • Haken
    • Künstliche Köder
    • Geräte zur Anlandung des Fanges
    • Zusatzausrüstung zum Angeln
    • Natürliche Köder und ihr Gebrauch
    • Fangmethoden
    • Behandlung gefangener Fische

Rechtsvorschriften (minimum 5 Std., empfohlen 7 Std.)

  1. Fischereirecht
  2. Tierschutzrecht
  3. Wasserrecht
  4. Naturschutzrecht
  5. Verfassung des Freistaates Bayern
  6. Waffengesetz

Praktische Ausbildung

  1. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte (minimum 2 Std., empfohlen 3 Std.)
    • Praktische Übungen im Binden von Knoten
    • Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz
    • Praktische Übungen im Zusammenstellen von Angelgeräten
  2. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische (minimum 2 Std., empfohlen 3 Std.)
    • Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen
    • Hältern von Fischen
    • Praktische Übung zum Töten und Schlachten von Fischen

Quelle: Ausbildungsplan vom LfL